Der Galgen für Raubbau an Flussperlmuscheln im Jahr 1700

Zum Schutz der Perlmuscheln, und vor allem der Perlmuschelfischerei in den fliesenden Gewässern des bayerischen Waldes, welche als landesherrliches Regal (Verfügungsrecht) betrachtet wird, erlässt Kurfürst Max Emanuel im Jahr 1700 ein Mandat, das sämtliche Vergehen im Zusammenhang mit Flussperlmuscheln unter strenge Strafe stellt. Nicht nur der Diebstahl von Perlen und…